Qualifizierung in der Kindertagespflege (QHB) (Teil 1 - tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation) (23H66050)
Beginn | Do., 07.09.2023, 18:00 - 21:15 Uhr |
Kosten: |
Normalpreis: 150,00 € |
Dauer | 41x |
Teilnehmer min/max | 8/16 |
Kursleitung |
Prisca Witte
Petra Vollmer Katrin Fischer Dörte Kranz-Lemke Lichtblick |
*Eine Anmeldung zu diesem Lehrgang ist nicht mehr möglich.*
Der nächste Lehrgang ist ab *Januar 2025* geplant, sofern es genügend Interessent*innen gibt. Am 19.9.24 wird es einen Infoabend dazu geben - bitte melden Sie sich bei Interesse hier an: https://www.vhs-buxtehude.de/programm/kurs/24H66020
Bei Fragen bzgl. des Lehrgangs wenden Sie sich bitte an unsere Studienleitung Jutta Fehrs unter j.fehrs@stadt.buxtehude.de oder 04161 7434-39.
Für Detailfragen rund um die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bzw. die Pflegeerlaubnis wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Jugendamt:
--> Hansestadt Buxtehude: Frau Wieland, Fachgruppe Jugend und Familie, Tel. 04161 – 501 5180, tagespflegepersonen@stadt.buxtehude.de
--> Übriger Landkreis Stade: Frau Papert, Amt für Jugend und Familie, Tel. 04141 – 12 5184, karin.papert@landkreis-stade.de
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Sie möchten als Tagesmutter bzw. Tagesvater arbeiten?
Dieser Lehrgang qualifiziert die Teilnehmenden zur Kindertagespflegeperson (="Tagesmutter/Tagesvater") nach den neuesten Richtlinien (Curriculum nach QHB des Bundesverbands für Kindertagespflege) und schließt mit einer Prüfung ab. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein bundesweit anerkanntes Zertifikat vom Bundesverband für Kindertagespflege und können damit eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt der Hansestadt Buxtehude, des Landkreises Stade oder weiteren örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beantragen.
Als Teilnehmende angesprochen sind Menschen, die Freude am Umgang mit Kindern haben, mit ihnen im beruflichen Alltag arbeiten und sich als Kindertagespflegeperson selbständig machen möchten. Die Kindertagespflege ist eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, die die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern - hauptsächlich im Alter von bis zu 3 Jahren - und meist im eigenen Haushalt beinhaltet. Diese Form der Kinderbetreuung wird vor allem aufgrund der Betreuung in familiennaher Atmosphäre, mit fester Bezugsperson in kleinen Gruppen und der besonderen Flexibilität geschätzt und ist ein gleichwertiges Angebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
Der erste Teil (tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation von 160 UStd.) des zweiteiligen Lehrgangs startet im Herbst 2023. Kurstage finden Sie in der unten stehenden Liste: donnerstags (18-21 Uhr) und vereinzelt dienstags abends und an einigen Samstagen ganztags ab 8 bzw. 9 Uhr. In den Schulferien findet kein Unterricht statt. Ergänzend dazu sind Praktika in einer Kindertagesstätte sowie in einer Kindertagespflege-Einrichtung Pflicht - diese müssen während des Lehrgangs im Zeitraum Okt bis April absolviert werden. Die Teilnehmenden lernen im Lehrgang umfassend und praxisnah alles, was sie benötigen, um den pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen als Kindertagespflegeperson gewachsen zu sein.
Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung nach diesem 1. Lehrgangsteil (Juni 2024) können Sie mit Ihrem Zertifikat eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt beantragen und ab Sommer 2024 bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Für den Erhalt des Zertifikates ist eine Anwesenheitsquote von mindestens neunzig Prozent erforderlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, stellt der Bildungsträger lediglich eine Teilnahmebescheinigung aus.
Der 2. Teil des Lehrgangs (tätigkeitsbegleitende Grundqualifikation von 140 UStd.) startet voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2024 und endet im 1. Halbjahr 2025.
Voraussetzung für den Lehrgang ist mindestens ein Hauptschulabschluss und fundierte Deutschkenntnisse (B2 Zertifikat). Die Kosten für die Qualifizierung werden - bis auf einen geringen Eigenanteil von 150 € - von der Hansestadt Buxtehude übernommen, sofern sich die Teilnehmenden verpflichten, zwei Jahre für das Jugendamt der Hansestadt Buxtehude (bzw. des LK Stade) als Kindertagespflegeperson zur Vermittlung zur Verfügung zu stehen. Sie können den Lehrgang auch als Selbstzahler*in buchen.
Übrigens benötigen pädagogische Kräfte nach §9 NKiTaG diese Qualifizierung nicht zwingend, um eine Pflegeerlaubnis der Hansestadt Buxtehude zu beantragen. Die Qualifizierung wird aber empfohlen.
Näheres zur Qualifizierung als Kindertagespflegeperson finden Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege unter www.bvktp.de.
Bitte beachten Sie: dieser Lehrgang soll vorrangig Kindertagespflegepersonen für die Hansestadt Buxtehude qualifizieren. Da es noch freie Plätze gibt, steht der Lehrgang auch Interessent*innen, die im übrigen Landkreis Stade (oder in Nachbarlandkreisen) tätig werden möchten, offen.
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