Weiterführende Informationen zu Bildungsurlauben finden Sie weiter unten.
Bildungsurlaub
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Ihr Zusatz-Urlaub: mit Weiterbildung!
Alle Arbeitnehmer*innen, die ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen haben (Arbeiter*innen, Angestellte, Auszubildende), steht ein Recht auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) zu. Viele Bildungsurlaube der VHS Buxtehude sind auch in Hamburg anerkannt – sollte dies nicht der Fall sein, ist dies explizit angegeben. Außerdem können die Veranstaltungen auch gebucht werden, wenn kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung umfasst normalerweise 5 Arbeitstage innerhalb eines laufenden Kalenderjahres, zusätzlich zum gesetzlichen Erholungsurlaub. Während des Bildungsurlaubs wird der Lohn bzw. das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch, dass das Beschäftigungsverhältnis seit 6 Monaten besteht. Die Kosten für die Weiterbildungswoche müssen von den Arbeitnehmer*innen selbst getragen werden. Sie betragen bei der VHS Buxtehude derzeit pro Bildungsurlaub 100 bis 240 Euro zzgl. eventueller Materialkosten. Menschen mit geringem Einkommen können eine ermäßigte Kursgebühr von 50 % des Normalpreises bei der Anmeldung wählen.
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Daraufhin erhalten Sie automatisch eine Anmeldebestätigung, mit der gleichzeitig die Anerkennung der Veranstaltung bescheinigt wird. Mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss mit dieser Bescheinigung dem Arbeitgeber das entsprechende Interesse mitgeteilt werden. Am Ende eines Bildungsurlaubsseminars erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.