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Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung (24F98770)

Ein Unfall oder eine Krankheit können jeden - ob jung oder alt - unverhofft treffen. Wer handelt und entscheidet dann gegenüber Ämtern und Behörden oder im Krankenhaus? Angehörige, Kinder und Ehepartner können es nur, wenn sie zur Vertretung befugt sind. Mit einer Vollmacht und Betreuungsverfügung ist juristische Vorsorge möglich, die ein gerichtliches Betreuungsverfahren und die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermeidet. In gesunden Tagen oder in Phasen relativer Gesundheit bietet sich die Chance - für sich und mit anderen - gut überlegt vorzusorgen. Frau Nina Josten-Falten informiert in ihren Vortrag zu diesem Thema und steht im Anschluss für persönliche Fragen zur Verfügung.
Eine Kooperationsveranstaltung mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Stade.


Termine

Datum
1. Termin am Mi. 12.06.2024
Uhrzeit
15:00 - 17:15 Uhr
Ort
Ort: VHS-Haus, Cafeteria, Bertha-von-Suttner-Allee 9, Buxtehude

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Ott, Anja
Programmbereichsleitung Gesundheit

Tel: 04161/743429

E-Mail: a.ott@stadt.buxtehude.de